Zielgruppen

Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die u.A. Schwierigkeiten in der Kontaktanbahnung und bei der Durchführung der Umgangsregelung haben, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, für

 - Umgangsberechtigte dritte Personen (§1685 BGB), wenn der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist

- Eltern, die durch Anordnung oder Empfehlung des Familiengerechtes (§156 FamFG) eine Beratung wahrnehmen müssen

 - Kinder und Jugendliche, die einen Umgang zu einem Elternteil wünschen

 

Antrag und Finanzierung

Der begleitete Umgang nach § 18 Absatz 3 SGB VIII kann nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt erfolgen oder familiengerichtlich angeordnet oder empfohlen werden.  Die Finanzierung übernimmt das Jugendamt.

 

Zielsetzung

Beim begleiteten Umgang sollen Eltern unterstützt werden, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen und eine kooperative Elternschaft im Sinne des Kindes zu entwickeln.

Darüber hinaus werden individuelle Ziele in den Hilfeplangesprächen festgelegt.

Aufgaben und Leistungen

Der begleitete Umgang umfasst neben der unmittelbaren Umgangsbegleitung insbesondere Einzelgespräche mit dem Kind, Eltern- und Elternteilen (getrennt und gemeinsam) und anderen Bezugspersonen. Es erfolgen gemeinsame Absprachen mit dem Jugendamt, den Kindern und den getrenntlebenden Elternteilen bzw. dritten Umgangsberechtigten über die Art der fachlichen Begleitung und das Zeitkontingent.

Folgende Aufgaben können bei Hilfeübernahme übernommen werden:

- Vorgespräch mit den Elternteilen bzw. Umgangsberechtigten zur Absprache von Regeln während des Besuchskontaktes

- Kennen lernen des Kindes/ der Kinder und vertraut machen mit den Räumlichkeiten

- Sicherstellen eines Schutz- und Schonraumes für das Kind

- Elternberatung mit dem Ziel einer besseren Kooperation im Umgang mit dem Kind

- Strukturierungshilfe für den Begleiteten Umgang und ggf. Vor- und Nachbereitung der Kontakte

- Abschlussgespräch und Auswertung mit den Umgangsberechtigten

- kontinuierliche Abstimmung zu den Fallverläufen und Klärung des Rahmens zwischen allen Beteiligten im Leistungszeitraum

- Anbahnen von Kontakten zwischen den Familienmitgliedern und dem Umgangsbegleiter/der Umgangsbegleiterin

- begleitende Beratung von Eltern und anderen Bezugspersonen

- Anbahnen und/oder Begleiten der Umgangskontakte

- kontrollierter Umgang zur Sicherstellung von Kontakten bei gleichzeitigem Schutz des Kindes

- fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung im Sozialraum vorhandener Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zur Verselbstständigung des Umgangs

- Erarbeiten von Vereinbarungen für einen selbstständigen Umgang

- Mediation

Darüber hinaus...
  • bringen wir unsere Erfahrungen in Gespräche über einen jeweiligen Hilfeplan ein

  • arbeiten wir in einem multiprofessionellen Team
  • geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen